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29. April 2008 um 16:11 Uhr
#69227
Teilnehmer
Du mußt in Summe auf die 3 Monate Behaltefrist kommen, d.h. wenn der Lehrling vom Präsenzdienst zurückkommt, zählst du die noch verbleibenden Tage der Behaltefrist dazu.
lg
Marion