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31. Dezember 2014 um 10:00 Uhr
#74001
anba
Teilnehmer
Sehr geehrte Frau Mag. Grill,
ich würde gegenüber den GPLA-Prüfern argumentieren, dass es ja nur um den Vorteil aus dem Dienstverhältnis geht. Wo aber ist der Vorteil, wenn der DN die BK selber trägt.
Im „großen“ Ortner gibt es ja auch bei den angemieteten Wohnungen ein Beispiel dazu, wo bei der Vergleichsberechnung Richtwert vs. tats. Miete in beiden Fällen die BK berücksichtigt werden, einmal halt als 25% Abzug und einmal als Abzug der tats. BK (Ausgabe 2014, S. 399).
Ist zwar jetzt auch nur ein Analogieschluss, aber vielleicht hilft es.
Lg