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31. Dezember 2014 um 9:36 Uhr
#73998
anba
Teilnehmer
Sehr geehrte Frau Mag. Grill,
ich habe mir das Beispiel im „großen“ Ortner angesehen. Dort ist die Vorgangsweise bei einer Wohnung im DG-Eigentum und Zahlung der BK durch den DN wie folgt:
1. Richtwert
Ermittlung SB mit den Richtwerten
– 25% für vom DN bezahlte BK
= SB Wert 1
2. Vergleich mit fremdüblicher Miete
Fremdübliche Miete excl. BK (weil ja vom DN bezahlt)
– 25% „Risikoabschlag“
= SB Wert 2
Dann die Werte vergleichen etc.
In beiden Fällen ist also berücksichtigt, dass der DN die BK selbst trägt.
Lg, Andreas Bachmaier