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13. Januar 2011 um 14:43 Uhr
#72328
Mathias
Teilnehmer
Hallo Gaby,
Kilometergelder und Taggelder stehen während des Krankenstandes nur dann zu, wenn der Dienstnehmer während des Krankenstandes entsprechende Dienstreisen unternimmt, was im Regelfall nicht passiert wird.
Nur dann, wenn als Aufwandsentschädigungen bezeichnete Zahlungen so hoch sind, daß sie über einen echten Aufwandsersatz hinausgehen und deshalb Entgeltcharakter haben (und in der Folge auch nicht mehr SV- bzw. steuerfrei sind), müßte ein Durchschnitt dieses übersteigenden Betrages während der Ausfallzeiten weitergezahlt werden.
LG
Mathias