Re:Re: Durchrechnungszeitraum Handel

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SchwarzSab
Mitglied

hallo roland,

stimmt das thema ist etwas zu groß für ein forum, ich hab nur versucht alle quellen anzuzapfen um ideen und verschiedene herangehensweisen zu sammeln.

manchmal hilft es einfach wenn jemand ganz neu und unvoreingenommen an eine sache herangeht, dann kommen ideen oder richtungen zum vorschein die man selbst vor lauter verzweiflung nicht mehr sieht 😉

vom lexis-nexis fragekasten habe ich etwas hilfestellung bekommen & mit ein paar kolleginnen abgesprochen.
dzt. ist der weg dieser, dass aufgrund des kollektivvertrages voraussetzungen für durchrechnungszeiträume die 13 wochen dienstplanvorausplanung nicht erfüllt wurde und daher die vereinbarung eines durchrechnungszeitraumes nicht wirksam ist. somit wäre alles über 8h am tag 38,5 h pro woche eine überstunde.

alternativ wären noch einzelvereinbarung (eventuell rückdatiert mit eintritt als zusatz zum dienstvertrag) mit den mitarbeitern mgl. mit einem übersichtsplan für das ganze jahr sollzeit 52 wochen * 38,5 h = 2.002 h und diese verteilt auf die arbeitsphase & freizeitphase wobei arbeitsphase die voll mgl. 44h pro woche genutzt werden und die restlichen stunden auf die freizeitphase verteilt werden.
somit hätten wir eine berechnungsbasis von der aus festgestellt werden kann ab wann üst-arbeit vorliegt.

lg sabine