Startseite › Foren › Pfändung › Drittschuldnererklärung › Re:Re: Drittschuldnererklärung
7. April 2011 um 12:13 Uhr
#72627
Teilnehmer
Hallo,
habe gerade den Beitrag über http://www.drittschuldner.at reingestellt und möchte die Zeit gleich nutzen und hier antworten.
Als Unterhaltspflicht gelten alle Kinder, die nicht selbsterhaltnugsfähig sind, egal ob sie im eigenen Haushalt wohnen oder nicht. Nicht berücksichtigt werden kann eine Unterhaltspflicht jedoch, wenn wegen dieser Unterhaltspflicht eine Exekutionsbewilligung vorliegt.
lg
Ludwig