Re:Re: Drittschuldnererklärung

Startseite Foren Pfändung Drittschuldnererklärung Re:Re: Drittschuldnererklärung

#72627
pfefferl
Teilnehmer

Hallo,

habe gerade den Beitrag über http://www.drittschuldner.at reingestellt und möchte die Zeit gleich nutzen und hier antworten.
Als Unterhaltspflicht gelten alle Kinder, die nicht selbsterhaltnugsfähig sind, egal ob sie im eigenen Haushalt wohnen oder nicht. Nicht berücksichtigt werden kann eine Unterhaltspflicht jedoch, wenn wegen dieser Unterhaltspflicht eine Exekutionsbewilligung vorliegt.

lg
Ludwig