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3. Juni 2009 um 21:06 Uhr
#70584
Roland
Teilnehmer
Hallo Karin!
Nachdem die DN von sich aus in der Probezeit das DV löst, ist keine Bescheinigung notwendig (diese Bescheinigung benötigt man bei einvernehmlichen Lösungen + minderjährigen DN).
Sehr wichtig: Genaue Dokumentation des Falles, v.a. dass die DN selbst gelöst hat, denn sonst haben wir ja das bekannte Problem, dass eine Lösung in der Probezeit (von Seiten des DG) „verwerflich“ sein und somit vor Gericht bekämpft werden kann.
LG