Re:Re: DN-Jubiläum

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#71608
Gerhartl
Teilnehmer

Ist mE eine Sache der Interpretation des KV. Zur Vermeidung einer Diskriminierung aufgrund des Beschäftigungsausmaßes würde ich im Zweifel (wenn der KV keine anderen Anhaltspunkte enthält) auf das durchschnittliche Beschäftigungsausmaß während des Zeitraums, für den die Zuwendung gebührt (also 20 Jahre) abstellen. Kann mir auch nicht vorstellen, dass der Freistellungsanspruch nach dem Willen der KV-Parteien entfallen soll, wenn das Dienstjubiläum zufällig auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt. Also: Den freien Tag würd ich ihr geben.