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15. Dezember 2014 um 15:53 Uhr
#73991
Gerhard44
Teilnehmer
Hallo Martin!
Vielen Dank für deine Antwort. Die Differenzen betreffen die Monate Mai und August 2009. Die Mitteilung von der GKK trägt das Datum von November 2014. Also sind sie bereits verjährt?
Ich benutze ein Lohnverrechnungsprogramm zur Abrechnung meiner Dienstnehmer. Wie können hier Differenzen mit automatischer ELDA-Weiterleitung der BN und der BGN entstehen?
Wenn eine Differenz zwischen BN und BGN bei der GKK festgestellt wird (im einstelligen Eurobereich), wie erfolgt die Richtigstellung?
Vielen Dank im Voraus!