Start › Foren › Sachbezug › Dienstwohnung im Ausland › Re:Re: Dienstwohnung im Ausland
22. Oktober 2009 um 21:20 Uhr
#71058
Teilnehmer
Hallo Johann!
Hoffe, dass du diese Zeilen noch liest.
Hier ist leider doch ein Sachbezug anzusetzen (lt. LSt-Protokoll 1995 –> war „vor meiner Zeit“).
Sachbezug = tatsächliche Miete minus 25%.
LG
