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19. Oktober 2009 um 22:16 Uhr
#71043
Roland
Teilnehmer
Hallo Johann!
Dann ist es nichtsdestotrotz für mich eine vorübergehende Entsendung an einen anderen Einsatzort.
Somit ist er steuerlich gesehen auf einer „Dienstreise“.
Daher: kein Sachbezug, obwohl ich natürlich alle Einzelheiten des Falles kennen müsste.
Am besten wäre deshalb, eine schriftliche Anfrage gem. § 90 EStG mit allen Details an die Finanz zu richten.
LG