Re:Re: Dienstwagen freiwillig zurückgeben

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#70399
Martin
Teilnehmer

hallo herman!

wenn der selbstbehalt nur den schaden bei unfall betrifft, sehe ich eine kürzung beim laufenden sachbezug eher strittig.
in den lohnsteuerrichtlinien steht zwar …kostenersätze des dienstnehmers kürzen den sachbezug…
ob dies auch so ein steuerprüfer sieht???? der könnte argumentieren deine zahlung wäre schadenersatz.
um dies 100% abzuklären, würde ich noch eine kostenlose schriftliche anfrage bei deinem finanzamt machen. (90a ESTG)

der selbstbehalt wäre auf jeden fall werbungskosten für dich. für den dienstgeber entstehen bei deinem monatlichen sachbezug pkw weiterhin die hohen lohnnebenkosten.
also im falle des unfalls: den selbstbehalt auf den monatlichen sachbezug anrechnen und nicht auf den unfall.
die regelung zum selbstbehalt sollte dies so enthalten.
für dich macht es bei der sozialversicherung den unterschied,
für deinen dienstgeber fallen alle lohnnebenkosten weg.
also dienstnehmer und dienstgeber profitieren beide.