Re:Re: Dienstverträge Gastgewerbe

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Anonymous
Teilnehmer

Ich gebe im Dienstvertrag den Hinweis, dass die Lage der Arbeitszeit im Dienstplan festgelegt wird sowie das der Arbeitnehmer einverstanden ist, dass die Lage der Arbeitsleistung und ihre Änderung gem §19 AZG vom DG im Dienstplan entsprechend den betrieblichen Erfordernissen festgelegt wird. Wenn besondere persönliche Interessen des Dienstnehmers etc………….. (siehe AZG)

Der Arbeitgeber ist verpflichtet mindesenst 2 Wochen im voraus die Änderung der AZ bekanntzugeben und diese spätestens 1 Woche vorher schriftlich auszuhändigen.

L.G.