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27. Dezember 2005 um 11:55 Uhr
#66280
Anonymous
Teilnehmer
Für jede bezahlte Ausfallszeit gilt: Der Arbeitnehmer hat das zu bekommen, was er bekommen hätte, wäre die Zeit nicht ausgefallen. Ihr Angestellter erhält daher auch die 1,5 Überstunden bezahlt.