Re:Re: Dienstverhinderung (Reisepass)

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#70687
Martin
Teilnehmer

hallo gerd!

der reisepass ist eine höchst private angelegenheit und es gibt keine zwingende vorladung.
deshalb: privatzeit

einzige (un) denkbare ausnahme: wenn die firma den dienstnehmer ins ausland entsendet, dann ist der pass betriebsnotwendig.
ob die übernahme der kosten für die firma spesen, oder für den DN ein vorteil aus dem dienstverhältnis ist, möchte ich nicht kommentieren.
im regelfall würde ich einen LSt pflichtigen Vorteil sehen.