Re:Re: Dienstreisebegriff allg Gewerbe

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#66294
Anonymous
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Einschlägige arbeitsrechtliche Judikatur zu genau diesem Thema gibt es – soweit ersichtlich – noch nicht. Die von Ihnen erwogene Auslegung der kollektivvertraglichen Regelung (arbeitsrechtliche Kürzung des Tagesgeldes, weil infolge des bezahlten Essens kein Mehraufwand vorliegt), bewegt sich aber unseres Erachtens durchaus innerhalb des möglichen Auslegungsspielraums.