Re:Re: Dienstreisebegriff allg Gewerbe

Startseite Foren Dienstreise Dienstreisebegriff allg Gewerbe Re:Re: Dienstreisebegriff allg Gewerbe

#66293
Anonymous
Teilnehmer

Ich hätte dazu noch eine Frage:
es gilt in diesem Fall der KV allg. Gewerbe:
Hier steht: bei Dienstreisen ist dem Angstellten der durch die Dienstreise „verursachte Mehraufwand“ zu entschädigen.

Wenn nun dem Dienstnehmer ein Essen bezahlt wird, (was natürlich mehr kostet als der Spesenzuschuss von 6,21 bzw. 15,48 bei mehr als 11 Std.)dann würde ich auslegen, dass dem Dienstnehmer kein Mehraufwand entsteht, und somit dem Dienstnehmer kein Anspruch mehr auf Diät lt. KV zusteht. Kann man diesen Passus im KV „Rahmenkollektivvertrag für Angestellte im Handwerk und Gewerbe – allg. Gwerbe“ so auslegen?

Danke für Ihre Fachhilfe!!!