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29. Januar 2009 um 14:25 Uhr
#70134
Teilnehmer
§26-Dienstreise
„unregelmässig wiederkehrend“ tätig = 15 Tage steuerfrei,am selben Ort
„durchgehend tätig“ = 5 Tage steuerfrei,am selben Ort.
Ergibt für deinen 1. Fall ,das er max. 15 Tgae steuerfrei hat ,pro Kalenderjahr am selben Ort.
Für den 2. Fall,darf dein DN max 5 Tage im Jahr pro Filiale steuerfrei beziehen.