Re:Re: Dienstreise im Gastgewerbe

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#71462
Roland
Teilnehmer

Hallo Thomas!

Eine kleine Ergänzung zu deiner Anfrage:
Die Reisezeit gehört prinzipiell auch entlohnt, ist also als Dienstzeit anzurechnen.
Fraglich ist nur die Höhe der Entlohnung, hier kommt es primär darauf an, ob aktive (z.B. Lenken eines Fahrzeugs) oder passive Reisezeiten (z.B. Fahren im Zug ohne irgendeine Dienstverrichtung) vorliegen.

LG