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15. Januar 2009 um 22:26 Uhr
#70047
Teilnehmer
Hallo Susanne!
Ein Dienstvertrag ist keine lohngestaltende Vorschrift.
Somit können ohne z.B. KV keine über die Legaldefinition hinausgehenden Reisekosten begünstigt abgerechnet werden.
Siehe dazu § 3 Abs 1. Z 16b EStG.
LG
