Re:Re: Dienstnehmerkündigung – Resturlaub

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#72818
Willi
Mitglied

Nein, Urlaub ist Vereinbarungssache – auch in der Kündigungsfrist.

Der DG kann den DN somit nicht zum Urlaubskonsum zwingen; allfällig schon bestehende Urlaubsvereinbarungen werden freilich durch die Kündigung nicht berührt.