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31. August 2011 um 18:10 Uhr
#72818
Mitglied
Nein, Urlaub ist Vereinbarungssache – auch in der Kündigungsfrist.
Der DG kann den DN somit nicht zum Urlaubskonsum zwingen; allfällig schon bestehende Urlaubsvereinbarungen werden freilich durch die Kündigung nicht berührt.