Startseite › Foren › Dienstreise › Diätenausgleich für Berufskraftfahrer › Re:Re: Diätenausgleich für Berufskraftfahrer
25. November 2009 um 20:12 Uhr
#71141
Roland
Teilnehmer
Lieber Helmut!
Leider bist du am „Holzweg“.
Wie du richtig schreibst, braucht man für die Anwendung von § 3 Abs. 1 Z 16b die lohngestaltende Vorschrift, bis zur Höhe des im KV stehenden Satzes kann dann tatsächlich steuerfrei abgerechnet werden, darüber leider nicht mehr –> somit erübrigt sich auch die Frage nach den „Differenz-Reisekosten“.
Tut mir leid, aber da fährt „die Eisenbahn drüber“.
LG