Re:Re: Diäten u.km Geld

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Daniela
Teilnehmer

Liebe KollegInnen,
leider geht das Thema weiter und ich weiß wirklich nicht wie ich es richtig mache und bekomm überall nur vage Antworten bzw. hilft mir der große Ortner auch nicht wirklich weiter.
Vielleicht kann mir nochmal jmd von euch helfen.
In unserem KV steht nichts über die Dienstreise bzw. lässt sie es der BV über etwas zu vereinbaren.
In unserer BV steht: Für MItarbeiter, die außerhalb des Gemeindegebietes von Wien ihre Tätigkeit überwiegend ausübern, wird bei einer ununterbrochenen Arbeitszeit von 6 Std ein persönlicher Mehraufwand von € 6,– vereinbart.
Das ist alles, mehr steht nicht drinnen.
Jetzt ist es so, dass eine AN heute auf Dienstreise (in Österreich) gefahren ist die bis morgen 17.00 andauert.
Sie bekommt km Geld da sie mit ihrem eigenen PKW gefahren ist, sie bekommt die Nächtigung bezahlt aber wie ist das in dem Fall mit den Diäten.
Grundsätzlich würde ihr der AG alle Essensrechnungen (auf jeden Fall das Mittagessen) bezahlen.
ABER
wenn in der BV die Sache mit den € 6,– steht, wie ist das dann steuerlich?
Natürlich kann der DG alle Essensrechnungen zahlen aber ist alles was über 6,– ist steuerpflichtig? weil der Betrag von € 6,– in der BV steht?
oder kann ich 26,40 steuerfrei lassen (und wenn der AG auch die Rechnung des Abendessens bezahlt?)? und vorallem woher weiß ich ob ich Kalendertag od. 12tel Regelung anwenden muss wenn nichts vereinbart wurde.
Es tun sich so viele Fragen auf die mir keiner wirklich beantworten kann doch ich würds einfach gerne richtig machen.
Danke für eure Hilfe
Beste Grüße
Dani