Re:Re: Diäten Pauschale

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#69748
Roland
Teilnehmer

Hallo Andrea!

Pauschale Reisekostenentschädigungen ohne Nachweis sind nicht zu empfehlen, da sie zur Steuerpflicht führen.
Siehe dazu RZ 722 aus dem 1.Lst-Wartungserlass 2008.

Gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 steht das volle Tagesgeld für 24 Stunden zu und darf
bis zu 26,40 Euro pro Tag betragen. Dauert eine Dienstreise länger als drei
Stunden, so kann für jede angefangene Stunde ein Zwölftel gerechnet werden.
Höhere Beträge sind auch bei Nachweis von tatsächlichen Kosten steuerpflichtig,
selbst wenn ein arbeitsrechtlicher Anspruch darauf besteht. Über den Tagessatz
hinaus bezahlte Tagesgelder bzw. pauschale Reisekostenabgeltungen sind als
laufende Bezüge steuerpflichtig (VwGH 28.09.1994, 91/13/0081, 91/13/0082).

LG