Re:Re: Diäten Auslandsreise – KV Handel

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#69410
Margit K.
Teilnehmer

Lieber Martin,

wir haben bei unseren Außendienst MA im KV-Handel betreffend Auslandsdienstreisen folgenden Absatz stehen:
„Bei Auslandsreisen werden dem DN sowohl die Kosten für seine Verpflegung als auch die Kosten für seine Nächtigung ersetzt.“
Wir bezahlen auch die entstandenen Kosten nach abgerechneten Belegen aus.
Legt ein DN für die Verpflegung keinen Beleg vor, weil er eben nichts gegessen hat, werden auch keine Diäten bezahlt.

Verstehe ich Deine Antwort richtig, daß der DN aber auf jeden Fall Anspruch auf Diäten hätte zumindest in Höhe des Inlandsdiätensatzes?

Liebe Grüße
Margit