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27. Januar 2011 um 23:51 Uhr
#72403
Teilnehmer
Hallo Sonja,
in dem KV kenne ich mich leider überhaupt nicht aus und habe gerade auch keine Zeit, mich da einzulesen. Wenn der KV oder evtl. eine Betriebsvereinbarung keine Kürzungsregelung vorsieht, steht m.E. arbeitsrechtlich das volle Taggeld lt. KV zu; dann sind 13,20 EUR pro Arbeitsessen pflichtig abzurechnen. Steuerlich gelten jedenfalls nach wie vor bei Inlandsreisen 13,20 EUR pro Arbeitsessen (Rz 314 LStR).
LG
Mathias