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26. Februar 2011 um 7:08 Uhr
#72546
Teilnehmer
Liebe Maria!
Es ist nur das Entgelt des (vergleichbar anwendbaren) Handelskollektivvertrags nach § 7 AVRAG anzuwenden.
So lange es weniger als 5 Dienstnehmer in Österreich sind, ist keine Betriebratsfähigkeit gegeben und Du kannst eine Einzelvereinbarung mit dem Dienstnehmer schließen das die Reisekostenbestimmung des Handels KV anzuwenden ist.
Dies mit einer Kündigungsklausel vereinbaren!
Dann bist Du im § 3 und kannst laut KV auszahlen und bist nicht an 5/15 Tage gebunden.