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16. April 2008 um 12:28 Uhr
#69169
Mitglied
Artfremdes in diesem Forum 🙂 – macht aber nix:
das ist durchaus möglich. Er kann zum Beispiel eine Betriebsstätte in Österreich haben oder aber die Lieferung/Leistung ist in Ö steuerpflichtig. Achte bitte darauf, ob nicht Reverse Charge zum Tragen kommt und BITTE: achtgeben auf die Haftung bzgl. der USt: für ausländische Unternehmer ist die in Rechnung gestellte USt direkt ans Finanzamt Graz/Stadt von dir abzuführen und nicht dem Unternehmer auszuzahlen – du haftest nämlich dafür (vgl. §27 Abs 4 UStG). Selbstverständlich kannst du dir die VSt daraus auch wiederum ziehen.
LG
Stefan