Re:Re: Deutscher DN Österreichischer DG

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#69465
berta
Teilnehmer

Hallo Reini,
da ich vor einiger Zeit den gleichen Fall zu bearbeiten hatte, kann ich dir nachfolgend einige Infos geben:
Dienstgeber (= österr.Firma) muss den Dienstnehmer in Deutschland bei der Krankenkasse anmelden und auch die Beiträge dorthin abführen.
Die Lohnabrechnung wurde für uns von einem dt. Steuerberater bzw. bei der Krankenkasse monatlich die Beitragsmeldungen erledigt.
Die Lohnsteuer wird in diesem Fall nicht direkt bei der LV abgezogen, sondern der DN muss das mit dem Finanzamt selbst regeln (d.h. Einkommensteuervorauszahlungen leisten). Am Jahresende muss eine Lohnbescheinigung ans Finanzamt geschickt werden.
Dienstvertrag wurde nach österreichischem Recht (Arbeitsrecht, KV) erstellt – jedoch bei Streitigkeiten könnte es damit event. zu Problemen kommen – da Besserstellungsrecht gilt.

Event. solltest du Erkundigungen bei der WK einholen – die müssten sich bei solchen Angelegenheiten auch auskennen.

lg
Berta