Re:Re: BV-Beitrag Krankenstand

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#71759
Roland
Teilnehmer

Hallo Brigitte!

Meine feste Meinung:
Für die ersten 3 Tage des Krankenstandes brauchst du keine fiktive Beitragsgrundlage berechnen, auch wenn es hier durchaus Unklarheiten gibt.

Entscheidend für meine Meinung ist § 7 Abs. 3 BMSV (gleich der 1. Teilsatz!), der wie folgt lautet:
(3) Für die Dauer eines Anspruchs auf Krankengeld nach dem ASVG hat der Arbeitnehmer bei weiterhin aufrechtem Arbeitsverhältnis Anspruch auf eine Beitragsleistung durch den Arbeitgeber in Höhe von 1,53 vH einer fiktiven Bemessungsgrundlage. Diese richtet sich nach der Hälfte des für den Kalendermonat vor Eintritt des Versicherungsfalles gebührenden Entgelts. Sonderzahlungen sind bei der Festlegung der fiktiven Bemessungsgrundlage außer Acht zu lassen.

LG