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25. August 2010 um 22:39 Uhr
#71867
Teilnehmer
Liebe Gaby!
Man muss eigentlich so sagen:
Alles, was am Ende der GZ-Periode über das Maximalausmaß der Übertragbarkeit „hinausschießt“, ist als Überstunde abzurechnen.
Darüber hinaus aber auch jede angeordnete ÜSt und jede Überstunde, die über das erlaubte Tagesausmaß von 10 Stunden hinausgeht, auch dann, wenn das Maximalausmaß an Übertragbarkeit (am Ende der GZ-Periode) noch nicht erreicht ist.
Habe ich somit endgültig alle Klarheiten beseitigt?
LG