Re:Re: Buakfrage

#72223
Mathias
Teilnehmer

Hallo Susanne-Maria,

bei der BUAK werden folgende Dinge gemeldet:

– Eintritt über die Eintrittsliste
– Urlaubshaltungen, Krankengeldbezug, Austritte etc. über die monatliche Meldeliste, die man von der BUAK zugeschickt bekommt
– Urlaubseinreichungen über die entsprechenden Formulare

In der Eintrittsliste gibts Du nur den KV-Stundenlohn an. Wenn der Arbeiter einen höheren Lohn bekommt, interessiert das die BUAK nicht. In der Eintrittsliste gibst Du auch die wöchentliche Normalarbeitszeit an, die mit dem Arbeiter vereinbart ist.

In der Meldeliste meldest Du die Wochenstunden nur, wenn es eine Änderung gegeben hat, z.B. Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit o.ä. Krankenstand meldest Du erst, wenn der Arbeiter keine Lohnfortzahlung mehr von der Firma bekommt, d.h. Du meldest den Krankengeldbezug. Schlechtwetter wird nicht über die Meldeliste gemeldet, sondern für die Schlechtwetterentschädigung gibt es ganz eigene Formulare.

Wenn Du wissen willst, wieviel Urlaubsanspruch der Arbeiter hat, rufst Du am besten bei der BUAK an, damit Du den aktuellen Stand bekommst. Wenn der Arbeiter Urlaub konsumieren will, mußt Du den Urlaub mit dem entsprechenden Formular bei der BUAK einreichen. Es gibt ein Formular für die Urlaubseinreichung bei Vorhandensein eines Treuhandkontos und ein anderes Formular für die Urlaubseinreichung bei Direktauszahlung durch die BUAK.

Oder Du läßt Dir das BUAK-Portal freischalten und machst alles online.

Hoffe, das hilft Dir erst einmal.

LG
Mathias