Re:Re: BUAK Urlaubsentgelt

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andrea78
Teilnehmer

Hallo Viktoria!

Du nimmst den Bruttobetrag (nicht den Gesamtbeitrag) und halbierst ihn. Eine Hälfte rechnest du als lfd.Bezug ab und eine Hälfte als Sonderzahlung. Die Normalstunden zB 169 Std. kürzt du dann um 39 Std. (wenn er eine Woche auf Urlaub war).
Wenn diese DN die so kurz da sind Urlaub brauchen gehst du genau gleich vor. Urlaub ansuchen – Urlaubsentgelt wird zugeschickt – und abrechnen…
Wichtig ist auch, dass du darauf achtest, was auf dem Deckblatt „Verrechnungsliste für Entgelt Nr…..“ unten steht. Ob es bereits eine Anweisung auf das Kto.des Dienstgebers gab. Wird nur gemacht, wenn ein Treuhandkonto eingerichtet wurde. Dann brauchst du dich wg.dem Geld nicht mehr kümmern.
Oder wenn unten steht: Anweisung erfolgt direkt an den Arbeitnehmer – weil dann mußt du eine Überweisungsbestätigung des Lohns + Lohnzettel + die Verrechnungsliste + Brief mit Bitte um Überweisung auf Kto.des Dienstgebers; an die BUAK schicken.

Wichtig auch nicht vergessen: die Meldung der Urlaubstage auf der Zuschlagsverrechnungsliste – wann sie gehalten wurden.

Liebe Grüße, Andrea