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21. Dezember 2010 um 13:10 Uhr
#72243
susanne-maria
Mitglied
hallo mathias
vielen dank für deinen hinweis mit dem 24.12 und 31 12.
laut buak stehen dem arbeiter 16 urlaubstage zu
ich würde ihn vom 21.12 bis zum 18.1.2011 in den urlaub schicken und danach abmelden
das wären dann im jahr 2010 7 urlaubstage
und im neuen jahr 10 urlaubstage der zusätzliche urlaubstag vom 1.1.2010 wurde dazugezählt
darf man den antrag auf urlaubsentgelt für das jahr 2010 und 2011 gleichzeit stellen
oder darf man die urlaubstage nur für das jahr 2010 anfordern
ich möchte gerne wissen ob ich da richtig gerechnet habe
vielen dank für die rückantwort
suanne