Re:Re: buak urlaub

#72388
Mathias
Teilnehmer

Hallo Carina,

der Sinn der BUAK ist ja, daß der Arbeiter Urlaubsansprüche von einem Arbeitgeber zum nächsten mitnehmen kann. Natürlich kann ein Arbeitsverhältnis beendet werden, auch wenn bei der BUAK Urlaubsansprüche bestehen.

Selbstverständlich kann man einem Arbeiter bei einer Kündigung auch eine Wiedereinstellungszusage geben. Allerdings hat das mit den Urlaubsansprüchen bei der BUAK nichts zu tun, weil die Urlaubsansprüche in der BUAK dem Arbeiter ohnehin erhalten bleiben.

Zu einer Verlängerung des Arbeitsverhältnisses kommt es nur dann, wenn der Arbeiter im Zeitpunkt einer Kündigung einen Urlaubsanspruch erworben hat UND diesen auch geltend macht. In diesem Fall ist der Urlaub zu gewähren und das Arbeitsverhältnis wird entsprechend verlängert, sofern der Zeitraum zwischen Ausspruch der Kündigung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Verbrauch des Urlaubs nicht ausreicht.

Wenn der Arbeiter in Pension geht und den Urlaub beim Arbeitgeber nicht geltend macht, bekommt er die offenen Ansprüche von der BUAK ausgezahlt.

LG
Mathias