Re:Re: buak urlaub

#72379
saying
Mitglied

Hallo Mathias!

Auch ich habe eine Frage zu diesem Thema – sie geht jedoch in eine andere Richtung.

Kann ein BUAK-Arbeiter abgemeldet werden, wenn er noch offenen Urlaubsanspruch bei der BUAK hat?
Der Arbeiter wird deshalb abgemeldet, weil der Betrieb über die Wintermonate ca. 9 Wochen komplett zugesperrt wird.

Beim Austritt bekommt der Arbeiter eine Bestätigung, dass er zum Tag X (ein bestimmtes Datum ist festgesetzt) zu den selben Konditionen
wieder beschäftigt wird und dass alle Ansprüche weiterlaufen.
Ist das rechtlich möglich?

Und noch etwas anderes,
kann ein BUAK-Arbeiter in Pension gehen, wenn er noch offenen Urlaubsanspruch hat – bzw. muss der Dienstgeber den Arbeiter so lange angemeldet lassen,
bis der gesamte Urlaub verbraucht ist oder kann er den Arbeiter abmelden und dieser fordert dann den noch offen Urlaub direkt bei der BUAK zur Überweisung an sein privates Konto an?

Schöne Grüße und ich hoffe auch viele informative Antworten,
Carina