Re:Re: buak urlaub

#72239
Mathias
Teilnehmer

Hallo Susanne-Maria,

im Baugewerbe rechnet die BUAK mit 5-Tage-Woche (MO-FR), d.h. Samstage und Sonntage sind keine Urlaubstage, Feiertage natürlich auch nicht. Im Baugewerbe gelten der 24.12. und der 31.12. laut KV hinsichtlich des Urlaubs als Feiertage, zählen also auch nicht als Urlaubstage. Für das Bauhilfsgewerbe mag es andere Regelungen geben, da habe ich keine Erfahrungswerte.

Die BUAK gewährt den Arbeitern für Samstagsfeiertage, die sich an einen Urlaub anschließen bzw. innerhalb eines Urlaubs liegen unter bestimmten Voraussetzungen einen zusätzlichen Urlaubstag; diese Regelung entfällt aber ab 2011.

Wenn feststeht, daß der Arbeiter Urlaubsanspruch hat, kann er den Urlaub nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber auch antreten. Die BUAK muß dem Urlaub nicht zustimmen. Die Einreichung bei der BUAK erfolgt nur zu dem Zweck, daß die BUAK das Urlaubsentgelt auszahlt.

LG
Mathias