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21. Dezember 2010 um 14:00 Uhr
#72246
Mitglied
hallo
schon wieder hat sich ein fehler eingeschlichen
diese samstagfeiertagregelung giltet ja nur bis zum 25.12.2010
laut buak hat er anspruch auf 16 urlaubstage und von diesen 16 tagen gehe ich aus
arbeiter geht vom 21.12.bis 14. 1.2011 in urlaub ( 16 tage urlaub) und wird mit 17. januar 2011 abgemeldet
nochmal zum jahr 2011 dass wären dann – 9 urlaubstage
danke im voraus für die hilfe
lg suanne – maria