Re:Re: Buak portalanwendung

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#72307
Mathias
Teilnehmer

Hallo Susanne-Maria,

soweit ich mich erinnern kann, muß man die Winterfeiertage nirgends eingeben. Anhand der Dezember-Meldeliste weiß die BUAK ja, welche Arbeiter an den Feiertagen beschäftigt waren und zieht die Winterfeiertagsrefundierung automatisch von der Dezember-Vorschreibung ab.

LG
Mathias