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18. Dezember 2014 um 9:46 Uhr
#73992
Teilnehmer
Meiner Meinung nach kann nur das aliquotiert werden, was in dem zu aliquotierendem Jahr anfällt. Also nur der Urlaubsanspruch für das Jahr 2014.
Im Jahr 2013 wurden die Urlaubstage vollständig „erarbeitet“.
Zumindest wird das bei uns in der Firma seit jeher so gehandhabt.
