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10. Mai 2011 um 11:53 Uhr
#72668
Roland
Teilnehmer
Hallo Chris!
Da die Bildungskarenz nicht auf die arbeitsrechtlichen Ansprüche angerechnet wird, sind keine Nachteile damit verbunden.
Sonderzahlungen gibt’s in diesem Zeitraum auch keine.
Also sehe ich keinen Nachteil für den DG, wohl aber eine Menge Vorteile für den DN.
LG