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25. Januar 2012 um 10:44 Uhr
#73077
Teilnehmer
Hallo,
ich war vor ein paar Tagen auf einem Seminar und ich habe dort folgendes gehört:
Die Arbeitnehmerin befindet sich zur Zeit des Beginns des absoluten Beschäftigungsverbotes in Bildungskarenz.
Wochengeldbezug: Weiterbildungsgeld erhöht um 80%
OGH 10 ObS 29/10s vom 19.10.2010
Das würde doch bedeuten, dass der Arbeitgeber keine Arbeits- und Entgeltbestätigung schicken muss.
Freundliche Grüße!