Re:Re: Bildungskarenz + Schwangerschaft

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#73049
Roland
Teilnehmer

Hallo!

Befand sich eine Arbeitnehmerin zum Zeitpunkt des Beginns des
Wochengeldanspruches in Bildungskarenz mit Weiterbildungsgeldleistung
durch das Arbeitsmarktservice (AMS), so ist das
Wochengeld so zu bemessen, dass es aus dem durchschnittlichen
„Arbeitsverdienst“ der letzten 13 unmittelbar vor dem Antritt der
Bildungskarenz gelegenen Wochen zu bilden wäre (zuzüglich anteilige
Sonderzahlungen). Dies ergibt sich aus der Bestimmung des § 41 Abs .1 Satz
2 AlVG iVm § 162 Abs. 3 und 4 ASVG.

In diesem Sinne wäre daher eine A + E für Wochengeld zu übermitteln.

§ 12 Abs. 3 AVRAG regelt den Fall eines Beschäftigungsverbotes innerhalb der Bildungskarenz:

(3) Für die Dauer eines in eine Bildungskarenz fallenden Beschäftigungsverbotes nach den §§ 3 oder 5 MSchG, einer Karenz nach dem MSchG oder Väter-Karenzgesetz (VKG), BGBl. Nr. 651/1989, oder anderen gleichartigen österreichischen Rechtsvorschriften, eines Präsenzdienstes gemäß § 19 des Wehrgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 146/2001, oder eines Zivildienstes gemäß § 6a des Zivildienstgesetzes, BGBl. Nr. 679/1986, ist die Vereinbarung über die Bildungskarenz unwirksam.

Somit ensteht für mich völlig unstrittig ein Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes.

LG