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27. September 2011 um 11:05 Uhr
#72894
JB1
Teilnehmer
…bei einer Entlassung gibt es keine „gesetzliche“ Frist…eine Entlassung muss nur unverzüglich nachdem der Entlassungsgrund vom Dienstnehmer gesetzt wurde ausgesprochen werden. Ich habe lediglich gemeint, du solltest die im Brief an die Dienstnehmerin indem du sie zum Wiederantritt aufforderst gesetzte Frist bis wann sie reagieren muss beachten bevor du die Entlassung aussprichst.