Re:Re: Bildungskarenz – keine Meldung bez. Beendigung

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JB1
Teilnehmer

Was verstehst du unter „fristloser Kündigung“? Ich gehe davon aus, dass du bzw. dein Chef eine Entlassung meint. Bei einer Entlassung gibt es keine Vereinbarung oder einvernehmliche Lösung. Wenn man jemanden entlassen möchte, muss ein Entlassungsgrund vorliegen, ein solcher wäre zB wenn jemand ohne rechtmäßigen Hinderungsgrund für längere Zeit die Arbeit unterlässt oder diese beharrlich verweigert. Eine Entlassung ist eine einseitige Willenserklärung die unverzüglich ausgesprochen werden muss.

Ich würde die DN – falls sie wirklich nicht erscheint, nachweislich schriftlich auffordern, unverzüglich zum Dienst anzutreten, und ihr widrigenfalls die Entlassung androhen. Frist setzen nicht vergessen. Für die Dauer ihres Nichterscheines ist ihr, wenn sie keinen rechtmäßigen Hinderungsgrund angibt (Krankheit, etc.) kein Entgelt zu zahlen. Falls sie sich innerhalb der Frist meldet und angibt sie möchte nicht mehr kommen, dann wäre es ein unberechtigter vorzeitiger Austritt ihrerseits. Wenn sie sich überhaupt nicht meldet, könnt ihr die Entlassung aussprechen (dabei auf die gesetzte Frist achten). Problematisch kann hier immer der Zugang der Erklärung sein, eine Entlassung muss nämlich – um rechtswirksam zu sein – dem Gegenüber auch zur Kenntnis gelangen.

Habt ihr eine gültige Adresse?