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28. September 2010 um 20:53 Uhr
#71969
Roland
Teilnehmer
Hallo Gaby!
Nachdem du keinen KV hast, der uns da eventuell „stören“ könnte, kannst du in die Vereinbarung aufnehmen, dass die Sonderzahlungen aliquotiert werden (also auch der UZ nachträglich aliquotiert wird).
Die beiden (aliquoten) SZ könnte man ja dann gleich mit September abrechnen …
LG