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19. April 2009 um 23:04 Uhr
#70426
Teilnehmer
Hallo Martina!
Die Antwort ist in diesem Fall (ausnahmsweise) mal einfach:
Du nimmst den Schnitt aus den bisherigen Wochen der Tätigkeit.
Ist z.B. ein AN seit 3 Wochen im Betrieb, leistet dabei 15 Überstunden und ist in dieser Woche ein Feiertag, rechnest du (grob gerechnet) einfach 1 Überstunde (mit dem normalen Stundensatz für eine Überstunde) für den FT ab.
Alles klar?
LG