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20. November 2010 um 22:22 Uhr
#72128
Teilnehmer
Hallo!
Da müssen wir dringend differenzieren:
In der „Anfangsphase“ (5 oder 15 Tage, bei einer „großen“ DR 6 Monate) können wir auf EUR 26,40 „nicht steuerbar“ (also: frei) aufstocken gem. § 26 Z4.
Nach der Anfangsphase brauchen wir für die Steuerfreiheit gem. § 3 Abs. 1 Z16b den Anspruch auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift – haben wir hier auch, aber nur bis zur Höhe von EUR 15,48. Daher ist ab diesem Zeitpunkt die Aufstockung auf EUR 26,40,also EUR 10,92 (leider) pflichtig in allen Abgaben.
LG