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30. Mai 2009 um 22:25 Uhr
#70562
Roland
Teilnehmer
Hallo puit!
Hier kann dir die Arbeiterkammer helfen.
Nach meinem Ermessen (wobei man den Fall aber im Detail kennen muss!) ist der Urlaub genehmigt + vereinbart, also kann der DG nicht mehr einseitig davon „abweichen“.
Daher beim Termin mit der AK alle Schriftstücke mitnehmen!
LG