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7. Mai 2010 um 11:33 Uhr
#71598
Gerhartl
Teilnehmer
Meines Erachtens ändert sich der Geltungsbereich der BV nicht. Wenn die bisherige BV auf Angestellte beschränkt war, so bleibt diese Beschränkung daher mE aufrecht, solange es zu keiner Änderung/keinem Neuabschluss kommt.